Steuerliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Reisekosten

Entstehen einem Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung, können steuerlich bestimmte Pauschalen geltend gemacht werden. Die Pauschalsätze sind abhängig von der Dauer der Auswärtstätigkeit und vom Ort der Tätigkeit (Inland/Ausland usw.).

 

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, auf die stets aktuellen steuerlichen Pauschalen für Reisekosten in digitaler Form zugreifen zu können.

 

Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen im Ausland werden jährlich neu vom Bundesfinanzministerium für sämtliche Länder bekannt gegeben.

 

Die entsprechenden BMF-Schreiben können Sie hier unter „Reisekosten-Pauschalen Ausland“ herunterladen. Ebenso haben wir Ihnen eine Übersicht der Pauschalen für das Inland unter „Reisekosten-Pauschalen Inland“ zur Verfügung gestellt.